Every year the same procedure… wichtige gesetzliche Änderungen ab Januar 2021 – Ein Überblick
Was sich in 2021 für Verbraucher ändert: Umsatzsteuer, Benzinpreise, Kindergeld, Solidaritätszuschlag, Mindestlohn, Grundrente
Zu Beginn diesen Jahres schauen alle insbesondere auf die Entwicklung der Covid-19-Pandemie und es gibt allen Grund zur Annahme, dass der Impfstoff ihr bald ein Ende machen wird und damit auch die Wirtschaft bald wieder einen Aufwärtstrend verzeichnen kann. Unabhängig von dieser sehr besonderen Situation treten die vielen, bereits in 2020 beschlossenen gesetzlichen Neuerungen zum Jahreswechsel in Kraft. Oft geht es hier ums liebe Geld – in steuerlichen, sozialen, gesundheitlichen, umweltpolitischen Bereichen.
Die gute Nachricht: Finanzielle Vorteile überwiegen in diesem Jahr gegenüber neuen finanziellen Belastungen.
Die BCP Partner wünschen allen Leser*innen ein gutes, gesundes und erfolreiches Jahr 2021
Finanzielle Vorteile und Entlastungen ab Januar 2021
Bei der Einkommensteuer entfällt ab Januar 2021 für 90 Prozent der Bevölkerung der Solidaritätszuschlag. Singles können durch den Wegfall bis zu Euro 930 im Jahr sparen, Paare mehr als Euro 1.860. Nur auf sehr hohe Einkommen wird der Solidaritätsbeitrag noch fällig. Familien werden sich über die Erhöhung des Kindergeldes freuen: Für das erste und zweite Kind von Euro 204 auf 219 pro Monat, für das dritte Kind von Euro 210 auf 225 und ab viertem Kind von Euro 235 auf 250. Wer Zuhause arbeitet kann ab Januar 2021 Euro 600 als Homeoffice-Pauschale steuerlich geltend machen. Da diese zu den Werbungskosten gezählt wird, profitieren allerdings nur diejenigen davon, die über die Euro 1.000 Werbekostenpauschale liegen. Der Mindestlohn steigt ab Januar von Euro 9,35 auf Euro 9,50/Stunde und ab 1. Juli 2021 auf Euro 9,60. Auch für Auszubildende steigt die Mindestvergütung; von Euro 515 auf Euro auf 550 im ersten Lehrjahr. Ab 2021 wird in Deutschland die Grundrente eingeführt. Diese ist eine Art Zuschlag zur Rente, und zwar wenn diese unter der gesetzlichen Grundsicherung liegt, das heißt, unter dem Hartz IV-Niveau. Die maximale Aufstockung beträgt Euro 418,00. Pflegekräfte die bei Bund und Ländern in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern beschäftigt sind, erhalten ab März 2021 eine monatliche Zulage sowie ab sofort eine Gehaltserhöhung in Höhe von 8,7 %, Intensivpflegekräfte um 10 %. Für Alleinerziehende mit Kindergeldanspruch erhöht sich der Entlastungsbetrag von Euro 1.908 auf Euro 4.008 rückwirkend auf das Einkommen in 2020.
Finanzielle Belastungen ab Januar 2021
Die Herabsetzung der Umsatzsteuer aufgrund der Covid-19-Krise von 19 % auf 16 % und von 8 auf 7 % endete im Dezember 2020. Es gelten ab sofort wieder die alten Umsatzsteuersätze. Autofahren und Heizen ist ab Januar teurer, da es an 2021 in Deutschland einen CO2-Preis für Verkehr und Heizen gibt. Verkaufende Unternehmen, wie zum Beispiel Raffinerien, müssen ab sofort pro Tonne CO2, die beim Verbrennen entsteht Euro 25 zahlen. Dieser Preiserhöhung wird an die Endkunden weitergegeben. Der Literpreis Benzin und Diesel wird ca. zwischen 7 und 8 Cent teurer und Erdgas wird um 0,6 Cent/Kilowattstunde teurer. Die meisten Krankenkassen erhöhen ihre Beiträge in diesem Jahr. Zeitpunkt und Höhe der Beitragsänderung obliegt den Kassen. Für einen neuen Personalausweis mit 10-jähriger Gültigkeit muss zukünftig Euro 37,00 statt 28,80 gezahlt werden. Bürger unter 24 Jahren zahlen Euro 22,80 für einen Personalausweis mit 6-jähriger Gültigkeit.
Wir freuen uns auf interessante neue Themen in unserem Magazin.
Was sich noch ändert in 2021
EU-weit gilt ab Sommer 2021 ein Einweg-Plastik-Verbot. Der Verkauf von Einwegplastik stellt dann eine Ordnungswidrigkeit dar. Gemeint sind hier vor allem solche Einwegartikel wie Trinkbecher, Teller, Besteck, Styroporbecher und -behälter für Essen zum Mitnehmen, Trinkhalme, Wattestäbchen, Rührstäbchen für Heißgetränke und andere mehr unter denen unsere Umwelt leidet.
In der Fleischindustrie sind ab sofort Werkverträge, vor allem für die osteuropäischen Arbeitnehmer in Schlachthöfen verboten. Zusätzlich ist für das Schlachten und Zerlegen von Tieren in Deutschland die Leiharbeit verboten.
Nikotinfreie E-Zigaretten und deren Nachfüllbehälter (E-Liquids) fallen ab Januar 2021 unter das Tabakrecht und dürfen Inhaltsstoffe wie zum Beispiel Koffein oder Taurin nicht mehr enthalten, da sie ein erhöhtes Risiko für den Verbraucher darstellen. Nikotinfreie Flüssigkeiten müssen künftig – wie die nikotinhaltigen – einen Beipackzettel haben.
Mehr zu Neuerungen in 2021 hier:
- https://www.test.de/2021-Das-aendert-sich-im-neuen-Jahr-5258773-0/#id5689981
- https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/grundrente-co2steuer-soli-was-sich-2021-fuer-verbraucher-aendert-42152
- https://www.tagesschau.de/wirtschaft/was-sich-2021-beim-geld-aendert-101.html
- https://www.lexoffice.de/gesetzliche-aenderungen