2019 bringt zahlreiche Gesetzesänderungen, vor allem im Steuerrecht. Ob E-Dienstwagen, Jobticket oder Mietwohnungsbau – viele Steuerzahler profitieren von den Änderungen bereits seit dem 1. Januar 2019.
Die wichtigsten Änderungen hier:
Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens – Mehr Zeit für Steuerzahler
Zeit ist Geld – für die Einkommensteuererklärung 2018 bekommen Steuerpflichtige, die ohne Steuerberater auskommen und zur Abgabe verpflichtet sind, jetzt zwei Monate oben drauf – bis zum 31. Juli 2019. Der Preis: Geht die Steuererklärung selbst nach nun sieben Monaten Frist nicht pünktlich ein, sind Verspätungszuschläge nicht länger Ermessenssache, sondern automatisch fällig. Wo der Steuerberater unterstützt, ist die Steuererklärung bis zum letzten Februartag im Zweitfolgejahr abzugeben.
Steuern 2019: Dank Familienentlastungsgesetz …
… steigen steuerlicher Grundfreibetrag sowie Leistungen für Kinder; in Abmilderung der kalten Progression wurden die Tarifeckdaten 2019 um 1,84 Prozent und für 2020 um 1,95 Prozent verschoben. Nach einer ersten Erhöhung des Grundfreibetrags auf 9.168 Euro folgt ab dem 1. Januar 2020 eine weitere – auf dann 9.408 Euro. Der Kinderfreibetrag klettert in einem ersten Schritt auf 2.490 Euro, um ab 1. Januar 2020 auf 2.586 Euro zu steigen. Mit 1. Juli 2019 wird auch das Kindergeld erhöht – um 10 Euro auf dann 204 Euro fürs erste und zweite, auf 210 für das dritte und 235 ab dem vierten Kind.
Das steuerfreie Jobticket ist zurück!
Will heißen: Stockt der Arbeitgeber das Gehalt um Zuschüsse für eine Fahrkarte auf, wird diese Förderung zwar auf die Entfernungspauschale angerechnet, aber muss nicht versteuert werden. Zusätzlich sind ab sofort auch geldwerte Vorteile, die sich bei Privatfahrten im ÖPNV per Jobticket ergeben, steuerfrei. Auch Fälle, in denen Arbeitgeber lediglich mittelbar – etwa durch Abschluss von Rahmenabkommen – an dieser Vorteilsgewährung beteiligt sind, sind Teil von Steuerbefreiung.
Jahressteuergesetz 2018: Totalverluste und Vorsorge geltend machen
Komplett verkalkuliert, Geld futsch – so hieß es bisher. Ab sofort können Anleger, deren Aktieninvestment in einen Totalverlust mündet, diesen mit Berufung auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) (Az. VIII R 32/16) in ihrer Einkommensteuererklärung – Stichwort Abgeltungssteuer – geltend machen. Ähnlich urteilte der BFH in Bezug auf Verluste beim Ausfall von Privatdarlehen (Az. VIII R 13/15). Neu auch die Möglichkeit, als im EU-Ausland Beschäftigter Vorsorgeaufwendungen abzusetzen, die der ausländische Fiskus nicht anerkennt – per Sonderausgabenabzug und sogar rückwirkend.
Sozialbeiträge: Zusatzbeitrag, Beitragsbemessung, Hartz IV
Lange als ungerecht empfunden: Dass Beiträge zur Krankenkasse Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht zu gleichen Teilen belasten. Ab sofort ist der Zusatzbeitrag von beiden zu tragen. Dieser summierte sich – bei 56 Millionen Mitgliedern, Arbeitnehmern genauso wie Rentnern – bislang auf stattliche 6,9 Milliarden Euro pro Jahr. Allerdings steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung – von 2,55 auf 3,05 Prozent vom Brutto. Außerdem zahlen Besserverdienende mit Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze mehr in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ein. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung dagegen fällt – von 3 auf 2,5 Prozent. Wen Erwerbslosigkeit trifft, spürt die Erhöhung bei Grundsicherung und des Arbeitslosengeld II dagegen kaum, denn die Regelsätze steigen nur zwischen fünf und acht Euro. Fast ein Nullsummenspiel, vor allem für Jobsuchende ALG II Bezieher mit Kindern: Obwohl gerade sie ein Plus dringend gebrauchen könnten, profitieren sie nicht einmal von der Kindergelderhöhung ab 1. Juli – denn diese wird voll auf Hartz IV angerechnet.
Senioren: Rentenerhöhung und Mütterrente
Auch Deutschlands über 21 Millionen Rentner dürfen sich freuen – über eine Rentenerhöhung von gut 3 Prozent ab Sommer 2019, glaubt man Rentenversicherungsvorstand Buntenbach. Mit Feststehen der Lohnstatistik wird der exakte Prozentsatz im Frühjahr 2019 erwartet. Auch die Ostrenten werden weiter angeglichen – plus 0,7 Prozentpunkte. Außerdem kommen die Mütter unter den Seniorinnen, deren Kinder vor dem 1. Januar 1992 das Licht der Welt erblickten, in den Genuss der Mütterrente II.
Nachhaltig handeln: Mit dem E-Fahrzeug zum Job
Mit dem Koalitionsvertrag war es amtlich: Die Bemessungsgrundlage im Bereich Dienstwagenüberlassung wird halbiert – von 1 auf 0,5 Prozent des inländischen Listenpreises. Zuvor wurden lediglich Akku-Kosten berücksichtigt. Eine Investition in nachhaltiges Pendeln, die extern aufladbare Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge meint, vom 1. Januar 2019 bis 31.12.2021 erworben oder geleast. Wer seinen E-Dienstwagen privat nutzt, entrichtet auch hier weniger Steuern. Übrigens gelten auch E-Bikes ab 25 km/h verkehrsrechtlich als Kfz – und unterliegen ebenfalls der Dienstwagenbesteuerung! Es wird ein langsameres Dienst-E-Bike oder einfaches Dienstfahrrad überlassen? Dieser geldwerte Vorteil wird – zunächst bis 2021 befristet – komplett steuerfrei. Das Ziel: Umweltfreundliches Engagement von Fahrradnutzern und Arbeitgebern belohnen, indem sich Privatnutzung, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Familienheimfahrten unentgeltlich bzw. verbilligt realisieren lassen.
Noch in Verhandlungen: Brexit, Wohnungsbau, Grundsteuer
Nicht nur angesichts des bevorstehenden Brexits stehen weitere Änderungen im Bereich Steuern 2019 aus. Wie beim Mietwohnungsbau: Im November beschloss der Bundestag, den Neubau bezahlbarer Mietwohnungen für Bauanträge zwischen 31. August 2018 und 1. Januar 2022 steuerlich zu fördern. Investoren könnten dann von Sonderabschreibungen von bis zu fünf Prozent p. a. im Jahr des Erwerbs und in den darauffolgenden drei Jahren profitieren, letztmalig in 2026. Vorteile, die an Bedingungen geknüpft sind wie
- Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegen unter 3.000 Euro pro Quadratmeter
- der Wohnraum wird auf zehn Jahre zu Wohnzwecken entgeltlich überlassen (vermietet)
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus ist jedoch frühestens zur Bundesratssitzung am 15. Februar 2019 zu rechnen. Auch die verfassungskonforme Anpassung der Grundsteuer (bis Ende 2019) steht noch aus: Das Bundesverfassungsgericht ordnete diese in der aktuellen Form im April 2018 als verfassungswidrig ein.
2019 – ein gutes Jahr für alle?
Abgesehen vom steuerlichen Rahmen steigen die Chancen für jobsuchende Fachkräfte weiter – und damit der Spielraum in Gehaltsverhandlungen. Für 2019 ist ein Anstieg effektiver Monatsverdienste um gut 3,1 Prozent prognostiziert – weit über den erwarteten 2 Prozent Preissteigerung. Außerdem wird der gesetzliche Mindestlohn von Euro 8,84 auf Euro 9,19 angehoben. Das positive Fazit von Roland Dörn, Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung, geht einher mit den Herbstgutachten führender deutscher Wirtschaftsforschungsinstitute – und den Verbraucherzentralen:
Ja – die Mehrzahl der Deutschen wird 2019 mehr im Portemonnaie haben !
Quellen:
- https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gesetzesaenderungen-auf-diese-aenderungen-muessen-sich-steuerzahler-2019-einstellen/23769024.html?ticket=ST-12792-JjtcfWeBmvPvQwfiHJyP-ap2
- https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/rente-mindestlohn-steuersaetze-was-bleibt-2019-im-portemonnaie/23772256.html
- https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/steueraenderungen-2019_168_480072.html
- https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/einfuehrung-einer-sonderabschreibung-fuer-mietwohnungsneubau_168_469560.html
- https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/jahressteuergesetz-2018_168_456190.html