Der neue Mindestlohn und Vergütungen für Auszubildende sind zwei der Änderungen, die ab Januar 2020 greifen. Hinzu kommen weitere gesetzliche Anpassungen und viele davon wirken sich direkt auf das Geschäftsleben oder auf die Finanzen aus.
Mindestlohn und Ausbildungsvergütung steigen
Wer bisher nach Mindestlohn bezahlt wird, darf sich auf den Januar 2020 freuen. Die Vergütung für Arbeitnehmer steigt um 0,16 Euro auf insgesamt 9,35 Euro/Stunde. Für alle Azubis, die im kommenden Jahr eine Ausbildung beginnen, ist ebenfalls eine erfreuliche Änderung geplant. Sie erhalten zukünftig schon im ersten Lehrjahr mindestens 515 Euro – und dieser Satz steigt in den Jahren 2021 bis 2023 noch weiter an. Im Jahr 2023 beträgt die Vergütung im ersten Jahr dann mindestens 620 Euro. Im zweiten Lehrjahr erhalten Azubis eine Steigerung von 18 Prozent, im dritten Lehrjahr sogar in Höhe von 35 Prozent. Geplant ist außerdem, das Ausbildungswesen hinsichtlich der Berufsbezeichnungen zu überarbeiten. Interessant dürfte für den einen oder anderen Auszubildenden und für die Betriebe wohl auch die neue Möglichkeit sein, schon während der Ausbildung Teilzeit zu arbeiten, was bisher nur in Einzelfällen möglich ist.
Aus- und Weiterbildung werden attraktiver
Ab 2020 wird die Pflegeausbildung einheitlicher gestaltet. Durch eine ähnliche Ausbildung in der Alten-, Kranken-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege möchte man die Berufe interessanter gestalten, um junge Leute für die Branche zu begeistern. Im Handwerk gilt für insgesamt 12 Gewerke zukünftig wieder eine Meisterpflicht. Diese erneute Einführung wird von vielen Betroffenen und von der gesamten Branche durchaus kontrovers diskutiert, so dass man gespannt sein darf, wie die Änderungen von jungen Menschen angenommen werden. Die Ausbildung für Psychotherapeuten wird ab 2020 verkürzt, hier ist in Zukunft das neu konzeptionierte Studium „Psychotherapie“ als Nachweis ausreichend. Ein Psychologie-Studium einschließlich praktischer Ausbildung muss nicht mehr absolviert werden.
Höhere Erstattungen der Reisekosten
Wenn Arbeitnehmer beruflich unterwegs sind, fallen Verpflegungskosten an. Die Reisekostenpauschalen werden in 2020 zu Gunsten der reisenden Arbeitnehmer angehoben: Beträgt die Abwesenheit insgesamt mehr als acht Stunden, steigt die Pauschale um zwei Euro, von Euro 12 auf Euro 14. Liegt die Abwesenheit bei über 24 Stunden, werden den Arbeitnehmern zukünftig Euro 28/Tag erstattet. Zusätzlich werden die An- und Abreisetage bei Dienstreisen über mehrere Tage mit Euro 14 vergütet.
Digitale Krankschreibung ersetzt „Gelbe Zettel“
Wenn sich ein Arbeitnehmer bisher krankgemeldet hat, musste er ab dem dritten Tag eine Bescheinigung seines Arztes vorlegen. Der berühmte „Gelbe Zettel“ gehört seit Jahrzehnten für jeden Berufstätigen zum Arbeitsleben dazu. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – wie der gelbe Zettel offiziell heißt – wird ab 2021 flächendeckend digital ausgestellt. Die Krankenkassen erwarten sich dadurch enorme Einsparungen und vor allem schnellere interne und externe Abläufe. Die ersten Krankenkassen beginnen bereits im Jahr 2020 mit der Digitalisierung. Wer also im nächsten Jahr eine Krankmeldung erhält, sollte vorab mit der Kasse klären, ob die Übermittlung einer digitalen Krankschreibung bereits möglich ist.
Quellen:
https://www.lexoffice.de/gesetzliche-aenderungen/ https://www.businessinsider.de/wirtschaft/verbraucher/gesetzesaenderungen-2020-neue-gesetze-und-regelungen-in-der-uebersicht/