Nimm Deinen Hund mit zur Arbeit! So lautete das Motto am 22. Juni 2018. Ein Tag, der sich allen Berufstätigen widmen sollte, die auch im Büro nicht auf ihren Vierbeiner verzichten möchten. Gut fürs Arbeitsklima? Oder tierisches Chaos?
Das spricht für und gegen ein Haustier für Berufstätige. Drei große A: Angst, Allergie & Ablenkung
Eigentlich ist es ganz simpel: Viele Menschen haben einfach Angst vor Hunden, oder reagieren auf Tierhaare allergisch. Und der Geruch! So normal Hundefreunde dies finden. Hunde und andere Haustiere riechen. Außerdem produzieren sie Geräusche. Geruchsinn und Lärmempfinden werden subjektiv wahrgenommen. Wo Haustiere ins Büro mitgebracht werden, braucht es einen festen und gut belüftbaren Platz für das Tier – von Katzenklo über Körbchen bis Futternapf. Ist Mittagspause, braucht ein Hund echten Auslauf, nicht nur ein paar Trippelschritte vor die Bürotür. Und auch, wenn die meisten Hunde einen Großteil des Tages verschlafen, kann sich mancher Bello nicht anpassen und keine Ruhe geben. Oder: Er ist harmlos, aber so verspielt, dass er die Arbeitsabläufe stört. Befehle wie Sitz! oder Platz! hat er noch nicht gelernt. Ganz schlimm, wenn der ‚Liebling‘ zubeißt, um sein Revier zu Füßen von Herrchen oder Frauchen zu verteidigen. Kurz, nicht jeder Hund ist auch zu Fremden freundlich bzw. verfügt zwingend über soliden Grundgehorsam.
Hund sein steckt an! Gute Gründe für Vierbeiner am Arbeitsplatz
Reden wir über Tiere am Arbeitsplatz, ist meistens ein Hund gemeint, denn er kommt selten über viele Stunden ohne menschliche Ansprache aus. Also begleitet er Frauchen jahrelang problemlos mit ins Büro. Dann ein Jobwechsel – was tun? In der Mietwohnung zurückgelassen, leidet der Hund unter der Trennung: Er randaliert, beschädigt die Einrichtung, permanentes Jaulen ruft die Nachbarn auf den Plan. Liegt er ruhig neben dem Schreibtisch, hat Frauchen den Kopf frei – für den Job. Läuft es gut, bringt der Hund die perfekte Mischung aus Lebendigkeit und Gelassenheit in den Büroalltag. Sogar Experten sind überzeugt: Hunde senken den Stresspegel und steigern das Wohlbefinden. Wellness durch Spielen mit haarigen Kollegen und ein Plus Gesundheit? Klar, nicht zuletzt, weil der Halter jetzt gezwungen ist, sich in der Mittagspause an frischer Luft zu bewegen. Nach dem Gassigehen liegt der vierbeinige Kollege schlafend im Körbchen – und strahlt stoische Ruhe aus. Gut für die Konzentration und echte Anti-Burnout-Medizin! Außerdem sind Hunde wahre Kontakttalente – und Gesprächsstoff unter sonst eher wortkargen Kollegen. Schon ein kurzer Blickkontakt befeuert die Ausschüttung des Antistresshormons Oxytocin, auch Bindungs- oder Kuschelhormon genannt. Angstlösend und beruhigend, senkt ein freundlicher Hund den Blutdruck. Nebenbei wird auch Dopamin (das Belohnungshormon) aktiviert – die Laune steigt!
Rechtliches oder: Elternzeit für Tierfreunde
In manchen Firmen von USA über Rom bis Schottland kein Thema. Dort schickt eine Brauerei mit dem bezeichnenden Namen BrewDog Mitarbeiter, die frischgebackene Besitzer eines Welpen sind, in Elternzeit – schließlich gehört ein Hund zur Familie. Was sagt deutsches Arbeitsrecht dazu? Zunächst einmal sind – je nach Branche – hygienische, arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Aspekte zu beachten, die die Mitnahme von Tieren verbieten, so Regine Gralla-Züge, Bereich Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit beim TÜV Rheinland. Aber obwohl das Mitbringen des Lieblings im administrativen Bereich passender scheint, haben Tierbesitzer keine rechtliche Handhabe, um die Erlaubnis ihres Arbeitgebers zu erzwingen. Wie also vorgehen? Als erstes die Kollegen befragen, was sie davon halten. Die meisten Daumen zeigen nach oben? Dann ist die Einwilligung des Arbeitgebers und ggf. des Betriebsrats einzuholen. Dieser ist verpflichtet, auf das Wohlbefinden von Mitarbeitern, die sich gegen das Tier aussprechen, unter Abwägung aller Interessen Rücksicht zu nehmen. Entscheidungen, die manchmal vor Gericht enden. Als ein Chef dem schwierigen Bürohund Hausverbot erteilte, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf zugunsten der Firma.
“Ohne Hund im Büro wäre schöner, aber …” Vorbehalten fair begegnen
Ja zum Hund im Büro? Glückwunsch! Aber auch dieses Okay ist nicht in Stein gemeißelt, sondern gilt nur bis auf Widerruf. Dass diese Erlaubnis sowie Rechte und Pflichten des Halters per separater Vereinbarung schriftlich festgehalten wird, ist für Arbeitgeber jedoch nicht verpflichtend. Oft wird eine Probezeit vereinbart: Besteht das Tier oder nicht? Dass nicht jeder der Meinung ist, dass ein Tier am Arbeitsplatz Arbeitsmoral, Teamgeist und Wohlbefinden befördert, ergab eine repräsentative Umfrage durch Civey im Auftrag von TÜV Rheinland, Mai 2018: 45 Prozent von über 10.000 Befragten glauben, dass Tiere am Arbeitsplatz gut für den freundlicheren Umgang untereinander sind, darunter mehr Frauen als Männer; 40 Prozent sehen das anders. Klagen Kollegen über Ablenkung, Allergien und Ängste oder haben Vorbehalte, so Regine Gralla-Züge, dürfe dies nicht übergangen werden.
Fazit
Vorgesetzte sollten die Bedürfnisse von Haltern weder überbewerten, noch Druck auf Mitarbeiter mit Vorbehalten ausüben. Niemand, der auf Tierhaare allergisch ist, muss dies auch nachweisen. Jeder, der sich ein Haustier wünscht, sollte sich jedoch fragen: Habe ich die Zeit dafür? Denn ein Recht auf ein Haustier für Berufstätige gibt es nicht – aber ein Recht jedes Vierbeiners auf Zuwendung und Aufmerksamkeit.
Quellen
https://www.zooroyal.de/magazin/hunde/hund-im-buero/hunde-am-arbeitsplatz/
https://www.infranken.de/ueberregional/boulevard/diese-firmen-bieten-elternzeit-fuer-haustierbesitzer;art183,3660585
https://www.myjob.ch/ratgeber/karriere-allgemein/tiere-am-arbeitsplatz
https://www.tilllate.com/de/story/hunde-im-job
https://www.presseportal.de/pm/31385/4018286
http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/beruf/haustiere-am-arbeitsplatz-streicheleinheiten-gegen-den-stress-im-buero-15233000.html