Kehrt die Stechuhr zurück in deutsche Unternehmen? Der Europäische Gerichtshof hat Mitte Mai 2019 eine grundlegende Entscheidung gefällt, die für Aufruhr sorgt: Alle Unternehmen in der EU sind demnach zukünftig verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch und vollständig zu erfassen. Was ändert sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch das EuGH-Urteil und welche Vor- und Nachteile resultieren daraus?
Eine Entscheidung für Arbeitnehmerrechte
In der Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 wurden neue Maßstäbe für die Arbeitszeiterfassung innerhalb der EU gesetzt. Mit diesem Urteil sollen zukünftig die Arbeitnehmer-Rechte besser geschützt werden. In dem Urteil heißt es, alle Arbeitgeber jedes EU-Landes müssen verpflichtet werden, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ für die Erfassung der täglichen Arbeitszeit einzurichten. Die alleinige Erfassung von Überstunden soll nicht mehr ausreichen.
Die Richter betonen, damit die Arbeitnehmerrechte auf Begrenzung der täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden sowie die Wahrung täglicher und wöchentlicher Ruhezeiten europaweit zu stärken. Die gesetzlich festgelegte tägliche Ruhezeit beträgt mindestens elf Stunden. Morgendliche Telefonate mit dem Chef beim Frühstück, abendliche Protokolle auf dem Heimweg oder die Fertigstellung eines Berichtes am Wochenende – all das soll zukünftig als Mehrarbeit erfassbar sein.
Anlass für diese Entscheidung war eine Klage einer spanischen Gewerkschaft. Der Hintergrund: In Spanien kommen ca. 53,7 Prozent der von Arbeitnehmern geleisteten Überstunden nicht zur Abrechnung. In Deutschland sind nach Angaben der Bundesregierung rund die Hälfte der 2,1 Milliarden Überstunden unbezahlt. Durch die bisherigen Regelungen sei es für Arbeitnehmer bislang „äußerst schwierig oder praktisch unmöglich“ gewesen, ihre Rechte geltend zu machen.
Wann ist das EuGH-Urteil umzusetzen?
Alle EU-Mitgliedsstaaten haben die neue Gesetzgebung umzusetzen, allerdings hat der EuGH dabei keine konkreten Fristen vorgeben. Wenn sich eine Regierung nicht an die neuen Vorgaben hält, könnte die EU ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. In Deutschland hat Arbeitsminister Hubertus Heil bereits positiv reagiert. Es gehe hier klar um Arbeitnehmerrechte und nicht um überflüssige Bürokratisierung, so seine Einschätzung.
Flexible Arbeitszeiten oder Überarbeitung?
Die Reaktionen auf das EuGH-Urteil fallen unterschiedlich aus. Was für den einen Arbeitgeber seit jeher selbstverständlich ist, trifft bei anderen Arbeitgebern auf scharfe Kritik. Auf Arbeitnehmerseite wird die neue Regelung mehrheitlich positiv aufgenommen, so auch auf Seiten der Gewerkschaft.
Contra
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) nahm unmittelbar nach dem Urteil Stellung und verurteilte die Entscheidung als rückschrittlich, da sie einer Wiedereinführung der Stechuhr gleichkomme. Die Anforderungen an die heutige Arbeitswelt 4.0 sei vor allem eine flexible Arbeitszeitregelung – die auch den Arbeitnehmern zugute käme. Diese Entscheidung würde moderne Arbeitsabläufe erschweren statt erleichtern, so die Einschätzung von Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall.
Pro
Aus Sicht der deutschen Gewerkschaften spricht die Erfassung jeglicher Arbeitsleistung dagegen nicht gegen das Prinzip der Flexibilität von Arbeitszeit und auch nicht gegen die Arbeit im Homeoffice. Gerade in Unternehmen, die die tatsächliche Arbeitszeit nicht erfassen, würde jedoch deutlich mehr gearbeitet. Es wird oft Arbeit nach Hause mitgenommen, ohne dass dies dokumentiert wird. Nach Einschätzung des DGB erfasse jeder fünfte Arbeitnehmer seine tägliche Arbeitszeit nicht korrekt. Der DGB sieht durch die Gesetzvorgabe vor allem Vorteile in bestimmten Branchen; zum Beispiel für Mitarbeiter, die viel im Außendienst arbeiten oder in der Marketingbranche, wo sowohl beim Kunden als auch viel im Home Office gearbeitet wird. Auch für Ärzte und Pflegekräfte in deutschen Kliniken könnten durch die Neuregelung Vorteile entstehen. Dort gehören die Überschreitungen von Höchstarbeitsgrenzen zur Tagesordnung, so der Marburger Gewerkschaftsbund.
Wie bewerten Experten das Urteil zur Arbeitszeiterfassung?
Aus Sicht von Enzo Weber, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg, ändert sich gar nicht so viel, da die reguläre Erfassung von Überstunden ohnehin schon festgestellt werde. Einige Anwälte für Arbeitsrecht schätzen dagegen ein, dass die neue Verpflichtung zur genauen Arbeitszeit-Dokumentation für viele Arbeitgeber Probleme aufwerfen dürfte. Denn damit könnten nun massive Überstunden oder Arbeitszeitverstöße bewiesen und geahndet werden. Andere Experten, wie Dr. Sören Langner, Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht, sehen durch die genaue Erfassung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit ein „neues Bürokratiemonster“ auf den Plan gerufen, was auch das „Ende der Vertrauensarbeitszeit“ für viele Unternehmen bewirken könnte. Auch die Arbeitsrechtsexpertin Cornelia Marquardt aus München sieht eine Bürokratiewelle auf deutsche Unternehmen zurollen.
Wie soll die Umsetzung der neuen Arbeitszeiterfassung aussehen?
Wie die Erfassungssysteme zukünftig aussehen sollen, dazu sind die Vorgaben aus Brüssel flexibel. Es gibt durchaus Spielräume für die Umsetzung: Ausnahmen für bestimmte Tätigkeiten, die nicht genau messbar sind oder für die Form der Erfassung. Mit modernen Zeiterfassungssystemen und Apps sollte eine reelle Erfassung der Arbeitszeit für viele Branchen möglich sein und sich darüber hinaus der Aufwand in Grenzen halten. Arbeitnehmer, die bislang nicht erfasste Mehrarbeit geleistet haben, dürften klar von der neuen Arbeitszeiterfassung profitieren – zu Lasten der Unternehmen, auf die Mehrkosten zukommen.
Bis zur Umsetzung der neuen Regelung werden noch viele offene Fragen auf politischer Ebene, auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite diskutiert werden müssen, um zu einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Umsetzung der neuen Regelung zu gelangen. Wie geht man beispielsweise zukünftig mit flexiblen Arbeitszeiten von Müttern und Vätern um, die einen Teil ihrer Arbeitszeit zugunsten der Kinderbetreuung flexibel handhaben können? Kann hier die strenge Vorgabe einer elfstündigen Ruhepause gelten? Wie werden Home Office-Zeiten erfasst und kann sich ein Unternehmen zukünftig noch für ‚Vertrauensarbeitszeit‘ entscheiden?
Quellen:
- https://www.tagesschau.de/wirtschaft/eugh-arbeitszeiten-101.html?
- https://www.spiegel.de/karriere/arbeitszeiterfassung-welche-folgen-hat-das-eugh-urteil-a-1267343.html
- https://www.focus.de/finanzen/recht/eu-richter-entscheiden-eugh-laeutet-arbeitszeiten-wende-ein-welche-folgen-das-urteil-fuer-sie-hat_id_10709530.html