Mobile Arbeit per Gesetz. Home Office per Verordnung durch den Arbeitgeber?
Was für die einen die große Freiheit und Motivation, mehr Zeit für Familie, Freunde und andere persönliche Dinge bedeutet, kann für die anderen zu mehr Stress, Unlust und Unproduktivität führen.
Laut Umfragen arbeitet seit Beginn der Covid-19 Pandemie jeder dritte Arbeitnehmer ganz oder teilweise Zuhause. Aufgrund der mehrheitlich positiven Erfahrung sind nun auch jene Arbeitgeber und Arbeitnehmer von der Arbeit zu Hause überzeugt, die vor der Pandemie dem eher ablehnend gegenüber standen. Jedoch existiert bisher in Deutschland kein verbindliches gesetzliches Regelwerk zum Thema Homeoffice.
Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil soll das nun ändern. Dieser sieht vor, dass Arbeitnehmer künftig einen Rechtsanspruch auf mindestens 24 Tage Homeoffice im Jahr haben – sofern keine nachvollziehbaren Gründe dagegen sprechen. Individuell soll es Arbeitgebern und Arbeitnehmern freigestellt sein, Homeoffice-Tage darüber hinaus zu vereinbaren.
Das neue Gesetz wird auch beinhalten, dass die Arbeitszeit im Homeoffice digital dokumentiert werden muss. Die „Arbeit von zu Hause darf nicht dazu führen, dass einen die Arbeit gar nicht mehr loslässt. Auch im Homeoffice muss irgendwann Feierabend sein“, so Heil.
Während Gewerkschaften die Begrenzung auf 24 Tage/Jahr kritisieren, da das Gesetz den Arbeitgebern in die Hände spiele, die das Zuhause arbeiten weiterhin blockieren wollen, sehen sich Arbeitgeber in ihrer Entscheidungsmacht beschnitten. Außerdem orientiere sich eine solche Regelung nicht an den realen Begebenheiten im Unternehmen und auch nicht an den Bedürfnissen der Arbeitnehmer. Mittelstandspräsident Mario Ohoven lehnt das geplante Recht auf Homeoffice strikt ab, da es der Wirtschaft zusätzliche Kosten und Bürokratie aufbürdet. Die Diskussion zum Thema wird auch in der Parteienlandschaft äußerst facettenreich geführt. Hier stehen sich ebenfalls Ablehner und Befürworter gegenüber. Da es auch innerhalb der Regierungskoalition Widerstände gibt ist es noch völlig offen, ob der Gesetzentwurf auch tatsächlich zum Gesetz wird.
Viele Fragen werden noch zu beantworten sein. Greifen die angedachten 24 Tage zu kurz? Wie steht es um die Kostenübernahme für die Ausstattung eines ergonomischen Arbeitsplatzes? Inwieweit kann der Arbeitsplatz steuerlich geltend gemacht werden? Wie sieht es mit der Kostenerstattung für Arbeitsmaterialien, Strom etc. aus? Wie werden Kontrollrechte und -pflichten der Arbeitgeber geregelt? Werden Arbeitnehmer in zwei Klassen geteilt? Und viele andere mehr.
Die Diskussion bleibt spannend und das Ergebnis ist offen.
Quellen:
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/gesetz-homeoffice-mobiles-arbeiten-heil-100.html
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/homeoffice-was-beim-arbeiten-von-zuhause-zu-beachten-ist_76_301172.html
https://www.tagesspiegel.de/politik/mobile-arbeit-gesetz-heil-will-24-tage-homeoffice-als-mindestanspruch-festschreiben/26241498.html
https://www.e-recht24.de/news/sonstige/12353-home-office-gesetz.html