Same procedure as every year… Wie jedes Jahr müssen sich Arbeitnehmer und Unternehmen auf neue Gesetze einstellen. Riester, Mindestlohn und Co…. für jeden ist etwas dabei. Was unsere Leser und Kunden zum Start ins neue Jahr wissen sollten, haben wir im Folgenden zusammengefasst.
Neue Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer
Für viele gesetzlich Krankenversicherte beginnt das neue Jahr mit einer erfreulichen Änderung. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag sinkt von 1,1 Prozent auf ein Prozent. Weil sich der Arbeitgeber nicht am Zusatzbeitrag beteiligt, profitiert der Arbeitnehmer im Prinzip doppelt von einer Änderung seiner Kasse. Der ersparte Beitrag wird nämlich nicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Leider senken nicht alle Kassen ihre Zusatzbeiträge. Außerdem dürfte sich die Änderung auf dem Gehaltszettel eher minimal bemerkbar machen. Ganz ähnlich verhält es sich mit dem Beitragssatz für die Rentenversicherung. Er sinkt von bisher 18,7 Prozent auf nun 18,6 Prozent. Auch diese Neuerung schlägt sich in der Lohnabrechnung nur marginal nieder. Wo es Absenkungen gibt, sind auch neue Gesetze für Erhöhungen nicht weit. Die Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Krankenversicherung steigt. Damit müssen Besserverdiener ab einem Monatseinkommen von 4.425 Euro mehr Geld für die Rente und ab 4.950 Euro mehr in die Krankenversicherung einzahlen.
Riester-Sparer freuen sich über höhere Förderung
Jahrelang stand die Riester-Rente massiv in der Kritik. Vor allem die Förderung wurde hinterfragt. Seit 01. Januar 2018 beträgt die jährliche Grundzulage nun 175 Euro statt bisher 154 Euro. Die Kinderzulagen bleiben unverändert. Wer die volle Riester-Zulage bekommen will, muss jedes Jahr mindestens vier Prozent seines Einkommens und höchstens 2.100 Euro in den Riester-Vertrag einzahlen. Der Betrag reduziert sich um die gewährten Zulagen. Gerade bei langer Vertragslaufzeit macht sich die höhere Förderung für den Versicherten bemerkbar.
Höherer Mindestlohn für Pflege- und Elektrobranche
Wer nach Mindestlohn bezahlt wird, hat vielleicht das Glück, von weiteren Gesetzesänderungen zu profitieren. Für Pflegekräfte in den alten Bundesländern und in Berlin steigt die Vergütung von bisher 10,20 Euro pro Stunde auf 10,55 Euro. Wer in den neuen Bundesländern angestellt ist, bekommt in Zukunft 10,05 Euro statt bisher 9,50 Euro. Für Betriebe in der Elektrobranche wird die Unterscheidung nach alten und neuen Bundesländern aufgehoben. Der Mindestlohn beträgt hier in Zukunft bundesweit 10,95 Euro. Davon unberührt bleibt der branchenunabhängige Mindestlohn. Für ihn gibt es seit Januar 2018 keine Gesetzesänderungen, er bleibt bei 8,84 Euro pro Stunde.
Auskunftsanspruch bei Gehältern sorgt für Zündstoff
Für heftige Diskussionen könnte das neue Entgelttransparenzgesetz sorgen. Weibliche Arbeitnehmer durften unabhängig von der Branche und der Größe des Unternehmens bisher fast sicher sein, weniger zu verdienen als ihre männlichen Kollegen. Hier setzt das Entgelttransparenzgesetz an. Ab sofort haben Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten einen Auskunftsanspruch. Sie dürfen bei Ihren Vorgesetzten Informationen darüber einfordern, was ihre Kollegen verdienen. In der Theorie sollen dadurch geschlechtsspezifische Benachteiligungen schneller erkannt und beseitigt werden. In der Praxis dürfte auf viele Personalabteilungen erhebliche Arbeit und auf unzählige Vorgesetzte spannende Diskussionen bei den nächsten Gehaltsgesprächen zukommen.
Betriebsrenten sollen attraktiver werden
Geht es nach dem Gesetzgeber, soll die Zahl der Betriebsrenten in kleinen und mittleren Unternehmen deutlich erhöht werden. Als logische Konsequenz brachte man neue Gesetze auf den Markt, die das ermöglichen sollen. So entfällt das Haftungsrisiko für den Arbeitgeber seit Anfang Januar. Für jeden Beschäftigten muss dadurch kein festgelegter Betrag mehr eingezahlt werden. Außerdem erhält jeder Arbeitgeber einen Steuerzuschuss, sofern er Geringverdiener beschäftigt und diese finanziell bei den Beiträgen zur Betriebsrente unterstützt. Damit will man Arbeitgeber ermuntern, den Abschluss einer Betriebsrente verstärkt zu bewerben und aktiv bei den Mitarbeitern anzubieten. Ob das in der Praxis funktioniert, wird sich spätestens zum Jahresende 2018 mit den neuen Zahlen aus der privaten Versicherungswirtschaft zeigen.
Erleichterungen bei Abgabe der Steuererklärung
Die Bearbeitung der Steuererklärung wird weiter vereinfacht. Ab dem Jahr 2018 müssen zunächst keine Belege mehr eingereicht werden. Das Finanzamt kann jedoch Spendenquittungen und andere Belege bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Bescheids nachfordern. Daher sollten Unterlagen auch weiterhin sorgfältig aufbewahrt werden.
Zudem haben Steuerzahler, die zur Abgabe eine Einkommenssteuererklärung verpflichtet sind, ab 2018 länger Zeit um diese einzureichen. Als spätester Abgabetermin gilt zukünftig nicht mehr der 31. Mai des Folgejahres, sondern der 31. Juli. Steuerberater haben für die Abgabe der Erklärung ihrer Mandanten bis Ende Februar des jeweils übernächsten Jahres Zeit.
Quellen
- https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/gesetzesaenderungen-2018/7294004.html
- https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/aenderungen-2018-neue-gesetze-und-vorschriften-zum-jahreswechsel/150/3099/357914
- https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2017/12/07/fit-fuer-2018-wichtige-neuerungen-fuer-unternehmen/
- http://www.dgb.de/gesetze-steuern-sozialversicherung-rente-das-aendert-sich-2018-fuer-arbeitnehmer-und-versicherte