Für jeden Arbeitnehmer darf ein Unternehmen pro Jahr 500 Euro aufwenden, um dadurch Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zu unterstützen. Dieser Betrag ist für jeden einzelnen Mitarbeiter steuerfrei. Der steuerliche Spielraum ist nicht neu, doch viele Betriebe schöpfen diesen Betrag nicht aus. Dabei zeigen aktuelle Zahlen der deutschen Versicherungswirtschaft, wie wichtig es ist, frühzeitig etwas für die Gesundheit zu tun, denn immer häufiger werden Mitarbeiter schon in jungen Jahren berufsunfähig. Mit gesundheitsfördernden Maßnahmen könnte man hier wirkungsvoll ansetzen.
Ein erprobtes Mittel zur Mitarbeiterbindung
Das Einkommenssteuergesetz hält im Paragraphen 34 eine eindeutige Regelung fest. Wenn ein Arbeitgeber zusätzliche Leistungen zur Verbesserung des Gesundheitszustandes seiner Mitarbeiter erbringt, kann er pro Jahr steuerwirksam 500 Euro pro Mitarbeiter für die betriebliche Gesundheitsförderung ausgeben. Diese Regelung gilt jedes Jahr und kann jedes Jahr erneut wahrgenommen werden. Neben der Befreiung von der Steuer ist auch eine Freistellung von der Sozialversicherung vorgesehen. Vor allem in Branchen, die sich über einen Mangel an Nachwuchs und an Fachkräften beschweren, ist das ein wirkungsvolles Mittel der Mitarbeiterbindung. Langjährige Angestellte profitieren davon, wenn der Arbeitgeber unterstützende Maßnahmen anbietet, die sie ansonsten nur kostenpflichtig in Anspruch nehmen könnten. Für junge Berufseinsteiger bietet sich dagegen die Möglichkeit, frühzeitig etwas für die Gesundheit zu tun, um dauerhaft leistungsfähig zu bleiben. Angesichts zunehmender Zahlen von Berufsunfähigkeit dürften gesundheitsfördernde Maßnahmen für beide Seiten von Vorteil sein. Schaut man sich aber die betriebliche Praxis an, wird dieser finanzielle Hebel von wenigen Unternehmen genutzt.
Diese Maßnahmen sind beliebt
Betriebe, die diesen steuerlichen Spielraum im eigenen Interesse und im Interesse ihrer Mitarbeiter schon heute nutzen, haben vielfältige Möglichkeiten zur Auswahl. Beispielsweise helfen Gesundheitskurse dabei, den allgemeinen Gesundheitszustand festzustellen und zu verbessern. An der Spitze stehen Angebote zur Änderung von Bewegungsabläufen, die aus arbeitsbedingten körperlichen Belastungen entstehen. Auch rund um die Ernährung und um die betriebliche Verpflegung ranken sich viele Maßnahmen. Kontinuierlich an Bedeutung gewinnen die Themen Stressbewältigung und der Konsum von Suchtmitteln. Gerade Methoden zur Stressbewältigung wie Entspannungstechniken, Yoga oder Meditation sind zunehmend gefragt. Wer hier einen Weg für sich findet, den hektischen Alltag leichter und effektiver hinter sich zu lassen, tut sich selbst etwas Gutes und beugt dem gefürchteten Burnout vor. Dass Maßnahmen zur Normalisierung des Suchtverhaltens zunehmend in den Fokus geraten, ist auch für die Krankenversicherer ein wichtiges Indiz. Sie tragen die Behandlungskosten, wenn aus einer Sucht gesundheitliche Probleme resultieren.
Selbst anbieten oder durchführen lassen
Der Arbeitgeber hat die Wahl, ob er eine gesundheitsfördernde Maßnahme selbst anbieten will oder ob er sich an einen externen Anbieter vergibt. Sofern die Expertise im eigenen Unternehmen vorliegt, spricht nichts dagegen, wenn Mitarbeiter für ihre Kollegen Kurse oder Seminare durchführen. Wenn man eine Leistung extern zukauft, muss eine Rechnung ausgestellt werden, die zu den Abrechnungsunterlagen des Mitarbeiters gehört. Neben den kollektiv angebotenen Maßnahmen ist es aber auch möglich, individuelle Angebote für den einzelnen Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen oder die Kosten zu erstatten. Das kann beispielsweise die Teilnahme an einer Sportveranstaltung sein. Voraussetzung ist dann, dass die Maßnahme anerkannt ist und dass es sich um einen Anbieter mit Qualitätssicherung handelt. Die Übernahme von Beiträgen für Sportvereine oder für den Besuch im Fitnessstudio gehört nicht zu den absetzbaren Leistungen. Anerkannt sind dagegen die Kosten für Veranstaltungen, die für einzelne Mitarbeitergruppen angeboten werden, weil diese durch ihre Tätigkeit gesundheitlich besonders gefährdet sind. Gerade mit zielgerichteten Angeboten lassen sich spätere Berufserkrankungen oder eine Berufsunfähigkeit frühzeitig vermeiden.