Neue Normalität im Office oder doch besser Homeoffice?
Wie sehen die arbeitsrechtlichen Bestimmungen aus?
Nach Monaten des Lockdown und des Arbeitens im Homeoffice kehren einerseits viele Beschäftigte wieder an ihre Arbeitsplätze in den Unternehmen zurück, andererseits überlegen Unternehmen derzeit, das Modell ‚Homeoffice‘ für die Zukunft in den Arbeitsverträgen zu verankern.
Doch wie steht es um die rechtlichen Voraussetzungen für das Arbeiten zu Hause in Deutschland? Bisher existiert in Deutschland kein Recht des Arbeitnehmers auf arbeiten im Homeoffice, wie es dies seit einigen Jahren in den Niederlanden gibt. In Deutschland liegt die Entscheidung für eine vertragliche Vereinbarung bisher beim Arbeitgeber.
Bundesarbeitsminister Heil will das Recht auf Homeoffice nun gesetzlich verankern. Der Gesetzesentwurf soll bis zum Herbst 2020 erarbeitet werden. Der Arbeitnehmer soll entweder ganz im Homeoffice arbeiten können oder an zwei Tagen in der Woche, so Heil in einem Interview mit der ‚Bild am Sonntag‘. Von Arbeitgeberseite wurde bereits Protest gegen dieses Vorhaben laut. Arbeitgeber sehen in dem Gesetz eine Reglementierung, die Flexibilität und Wachstum beschränkt. Mobiles Arbeiten müsse sich in erster Linie nach den Bedürfnissen der Kunden und den betrieblichen Belangen richten.
Aber wie sieht es aktuell mit den rechtlichen Bestimmungen für das Arbeiten im Homeoffice aus? Auch ohne das Recht auf Homeoffice gelten heute die allgemeinen rechtlichen Bestimmungen für Telearbeitsplätze. Hier sind Qualität, Kostenübernahme sowie die Arbeitszeiten und Datenschutz für das Arbeiten im Büro zu Hause geregelt.
Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) handelt es sich bei einem Arbeitsplatz zu Hause um einen fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz in der Wohnung der Arbeitnehmer. Die Angestellten müssen ihren Arbeitgeber auf Verlangen Zutritt zum Homeoffice gewähren, damit dieser die ordnungsgemäße Ausstattung des Arbeitsplatzes sicherstellen kann. In der Regel übernimmt der Arbeitgeber 100 % der Kosten für die notwendige technische Infrastruktur sowie für die Ausstattung mit einem ergonomischen Arbeitsstuhl.
Außerdem gilt auch zu Hause das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Auch im Homeoffice müssen Arbeitnehmer die allgemeinen Regeln, wie zum Beispiel Höchstarbeitszeit, Pausenzeiten, Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen etc. einhalten. Der Arbeitgeber ist für die Einhaltung über ein von ihm vorzugebenden Zeiterfassungssystem verantwortlich.
Mehr erfahren zum Thema Datenschutz und Arbeitsvertrag in unserem Artikel 4 ‚Homeoffice‘.